Vorwort

von Dr. Marco Buschmann, MdB Bundesminister der Justiz

Den Kulturpessimisten sei es zugerufen: Nicht alles wird immer schlechter. So erfreut sich etwa die freiwillige menschliche Bindung in der Ehe in Deutschland wieder zunehmender Beliebtheit. Knapp die Hälfte der Bevölkerung ist verheiratet, nach Tiefstständen in den Nullerjahren steigt die Zahl der Eheschließungen, jedes Jahr werden etwa 400.000 Ehen neu geschlossen. Seitdem auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, hat die Ehe noch einmal an Bedeutung gewonnen.

Welche Rechte und Pflichten Eheleute haben, ist in den familienrechtlichen Bestimmungen vor allem des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. In einer funktionierenden Ehe erscheinen Rechtsfragen auf den ersten Blick von geringerer Bedeutung, sie können aber insbesondere auf dem Gebiet des Vermögensrechts sehr wichtig sein.

Zwar heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“ Doch ist das ein Ideal. Viele Verheiratete entscheiden sich anders. Auch wenn die Zahl der Ehescheidungen seit einigen Jahren rückgängig ist, werden jedes Jahr immer noch rund 150.000 Ehen geschieden. Gerade für den Fall einer vorübergehenden oder dauernden Trennung oder der Scheidung erlangt das Familienrecht besondere Bedeutung.

Diese Broschüre gibt einen ersten Überblick zu folgenden Themen

  1. Eheliche Lebensgemeinschaft (Kapitel 1)

  2. Vorübergehendes oder dauerndes Getrenntleben der Eheleute (Kapitel 2)

  3. Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht unter Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs, des Unterhaltsrechts sowie des Rechts des Versorgungsausgleichs (Kapitel 3, 4 und 5)

  4. Gerichtsverfahren bei einer Scheidung (Kapitel 6)

Fragen des Kindschaftsrechts (z.B. Umgang, Sorgerecht) werden in dieser Handreichung nicht behandelt; hierzu hat das Bundesministerium der Justiz eine separate Broschüre veröffentlicht (www.bmj.de).

Die vorliegende Broschüre bezieht sich auf Ehen, die deutschem Recht unterliegen. Bei Ehen mit Auslandsbezug kann die Rechtslage anders sein. Informationen hierzu enthält der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Ratgeber zum Internationalen Privatrecht.

Diese Broschüre dient der ersten Hilfestellung und Orientierung. Sie will und kann keine anwaltliche Beratung ersetzen. Wenn Sie eine individuelle rechtliche Beratung benötigen, sollten Sie sich an eine Rechtsanwältin oder an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

Dr. Marco Buschmann, MdB Bundesminister der Justiz

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