Voraussetzungen für die Eheschließung

Beide Personen müssen bei der Eheschließung volljährig sein. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn

  • eine der betroffenen Personen verheiratet ist oder mit einer anderen Person als dem künftigen Ehegatten in einer eingetrag

  • die betroffenen Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind (z.B. Mutter und Sohn) oder wenn sie (Halb-)Geschwister sind.

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