Voraussetzungen für die Eheschließung
Beide Personen müssen bei der Eheschließung volljährig sein. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn
eine der betroffenen Personen verheiratet ist oder mit einer anderen Person als dem künftigen Ehegatten in einer eingetrag
die betroffenen Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind (z.B. Mutter und Sohn) oder wenn sie (Halb-)Geschwister sind.
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