Bedeutung
Wer miteinander die Ehe eingeht, verspricht sich nicht nur gegenseitig Treue, Achtung, Rücksicht und Beistand in allen Lebenslagen. Die künftigen Eheleute wählen mit der Ehe auch eine verbindliche, rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens, die von unserer Verfassung besonders geschützt wird. Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes legt fest:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Dieser Grundsatz verwirklicht sich in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die für Eheleute geschaffen wurden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Eheschließung vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten vorgenommen werden muss. Viele Paare entscheiden sich außerdem dazu, auch kirchlich zu heiraten, oder sie wählen eine andere religiöse Form der Eheschließung. Solche zusätzlichen Zeremonien können für die Eheleute und ihre Angehörigen sehr wichtig sein. Rechtliche Folgen hat jedoch allein die standesamtliche Trauung. Nur dann handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine gültige Ehe mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten, die in dieser Broschüre beschrieben werden.
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